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Informationen zur Umsetzung von Art. 74 StSV
29. Februar 2012
Die SVMTRA hat in einem Artikel auf der Website am 30. Juni 2011 bereits einmal über die Umsetzung von Art. 74 StSV informiert.
Am 16. Januar 2012 hat eine offizielle Aussprache zwischen der Schweiz. Gesellschaft für Radiologie (SGR) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Detailfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Art. 74 der Strahlenschutzverordnung StSV stattgefunden.
Die SVMTRA hat auf die Erklärung SGR-BAG wie folgt reagiert.
„Die SVMTRA hat bereits bei der Bildung der Projektgruppe bezüglich der Umsetzung des Artikels 74 StSV darum gebeten als Gesprächspartner und betroffene Fachgesellschaft involviert und direkt informiert zu werden. Nur so können wir unseren Auftrag als Fachgesellschaft und Vertreter der Anliegen unserer Mitglieder wahrnehmen.
Die SVMTRA stellt fest, dass gemäss Ziffer 5. der Erklärung SGR-BAG, wir als betroffene Fachgesellschaft involviert werden, was uns wichtig erscheint. Die SVMTRA schlägt auch vor, dass wir gemäss Ziffer 15 ebenfalls an diese regelmässig stattfindenden Gespräche eingeladen werden.“
Alle Informationen und die dem BAG bekannten Leistungsanbieter sind unter folgendem Link auf unserer Website abrufbar:
http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/02883/02885/index.html?lang=de
Die SVMTRA empfiehlt ihren Mitgliedern, sich mit dem BAG in Verbindung zu setzen, wenn sie noch Fragen dazu haben.






